Notarkosten – Das kostet der Immobilienkauf

Person überweist mit Kreditkarte online die Notarkosten.
* Dies ist eine digitale Stimme. Einige Texte werden möglicherweise nicht perfekt ausgesprochen.

Beim Hausverkauf und Hauskauf sind Notare unentbehrlich. Denn sie beurkunden den Kaufvertrag, der erst mit ihrer Unterschrift gültig wird. Ausserdem sind Notare dafür zuständig, den Käufer im Grundbuch als neuen Eigentümer einzutragen und somit die rechtmässige Eigentumsübertragung durchzuführen. 

Für ihre Leistungen werden Notare natürlich auch entlohnt. Hier lesen Sie, welche Aufgaben Notare haben, wer sie beauftragt, wie der Notartermin abläuft, mit welchen Notarkosten zu rechnen ist und wer diese Kosten übernehmen muss. Zudem haben wir für Sie aufgelistet, mit welchen weiteren Nebenkosten beim Hauskauf neben der öffentlichen Beurkundung des Vertrags noch zu rechnen ist.

Die Aufgabe des Notars beim Hausverkauf

Notare haben die zentrale Aufgabe, Kaufverträge für Liegenschaften aufzusetzen. Sie erstellen rechtssichere, neutrale Dokumente, die die Interessen von Verkäufern und Käufern gleichermassen wahren. Nur mit der notariellen Beglaubigung und Beurkundung ist die Eigentumsübertragung von Immobilien rechtmässig.

Zudem sind Notare dafür zuständig, die neuen Eigentümer der Immobilie in das Grundbuch eintragen zu lassen. Das ist deshalb wichtig, weil beim Hauskauf nicht nur das Recht an der Immobilie, sondern auch das Eigentum an Grundstück und Liegenschaft von einer Person auf eine andere Person übertragen wird. 

Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Deshalb haben sie das Recht, Eigentumsverhältnisse zu übertragen. Sie dienen zudem als neutrale Beratungsinstanzen, weshalb Sie weder als Käufer noch als Verkäufer davor zurückschrecken sollten, dem Notar Ihre Fragen zu stellen.

Übrigens: Viele weitere wichtige Informationen rund um den Hausverkauf finden Sie als Verkäufer hier.

Wer beauftragt den Notar?

Wenn der Verkauf einer Immobilie vereinbart wurde, geht es daran, den Kaufvertrag aufzusetzen. Dafür ist der Notar nötig, der normalerweise vom Verkäufer oder Makler beauftragt wird. So können Verkäufer oder Makler entweder einen Notar wählen, mit dem sie bereits gute Erfahrungen gemacht haben oder sich wie beispielsweise im Kanton Zürich an ihren Amtsnotar wenden. Grundsätzlich kann jeder Notar die nötigen Aufgaben durchführen. Der Ablauf der Beurkundung ist immer gleich. Allerdings ist es vom Kanton abhängig, ob eine freie Notarwahl möglich ist oder ob der Notar durch das Amtsnotariat vorgegeben ist.

Wie läuft der Notartermin ab?

Was macht ein Notar? Der gewählte Notar entwirft einen Kaufvertrag auf Basis der rechtlichen Vorgaben in der Schweiz. Zudem berücksichtigt er die von Käufer und Verkäufer kommunizierten Absprachen und fügt diese, sofern sie rechtsfähig sind, in den Vertrag ein. Den Entwurf schickt er dann an Käufer und Verkäufer.

Sobald sich beide Seiten einig sind und dem Vertragsentwurf zustimmen, wird der Termin zur Unterschrift im Notariat vereinbart. Dabei verliest der Notar den Kaufvertrag und fordert Verkäufer und Käufer dazu auf, sich auszuweisen und den Vertrag zu unterschreiben.

Tipp

Wenn Sie noch Fragen haben, etwas nicht verstehen oder Ihre Meinung zu einem Aspekt des Vertrags geändert haben, ist der Notartermin die letzte Möglichkeit, Änderungen umzusetzen.


Nach der Unterschrift beider Parteien beurkundet der Notar den Kaufvertrag mit seinem Siegel. Es handelt sich um ein Geschäft mit grosser Tragweite, das erst dann gültig ist, wenn der Notar seine Beurkundung zum Kaufvertrag abgegeben hat. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Käufer Nutzen und Gefahren der Liegenschaft. Er ist Besitzer und muss für alle Schäden haften.

In einem nächsten Schritt, der nach dem Notartermin erfolgt, kümmert sich der Notar um die Übertragung des Eigentums. Dies erfolgt nach Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers. Sobald dieser den Zahlungseingang bestätigt, meldet der Notar die Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt an. Mit der Eintragung ist der Verkauf komplett vollzogen.

Welche Notarkosten fallen beim Hauskauf an?

Das Notariat ist eine ehrenvolle Profession, denn es handelt sich hier um unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes, die vorsorgende Rechtspflege betreiben. Notare werden in der Schweiz nach einem Notariatstarif bezahlt. Dabei variiert die Höhe des Honorars von Kanton zu Kanton und zum Teil auch von Notar zu Notar.

Am teuersten sind Notare in den Kantonen Wallis, Genf, Bern und Tessin. In den Kantonen Schwyz, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen und Zug sind sie günstiger. Wenn der Kanton keine Honorare festgelegt hat, lohnt es sich, Offerten einzuholen. 

In Bern betragen die Notarkosten 0,5 Prozent des Kaufpreises. In Zürich sind es 0,1 Prozent. Bei einem Immobiliengeschäft von 1 Million Franken würden im Kanton Bern also 5’000 Franken Notarkosten anfallen. Im Kanton Zürich wären es nur 1’000 Franken. 

Für den Grundbucheintrag fallen zusätzliche Kosten beim Hausverkauf an. Das sind in Bern je nach Höhe des Kaufpreises 0,1 bis 0,2 Prozent des Kaufpreises. In Zürich sind es 0,15 Prozent. 

Tipp: Hier finden Sie eine Übersicht der Notariatstarife in der Schweiz als Notarkosten Tabelle nach Kanton.

Wer übernimmt die Notarkosten?

Die Kosten für den Notartermin werden in der Schweiz typischerweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Aber auch hier gibt es je nach Kanton Abweichungen. Im Kanton Tessin ist zum Beispiel vorgegeben, dass der Käufer immer die gesamten Notarkosten übernimmt.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über die Kostenübernahme zu verständigen. Nehmen Sie die Einigung am besten schriftlich in den Kaufvertrag mit auf, um klare Verhältnisse zu schaffen. 

Mit welchen anderen Kaufnebenkosten sollte ich rechnen?

Neben den Notarkosten fallen beim Hauskauf auch andere Kostenpunkte an. Diese sollten Sie von Anfang an mit einkalkulieren, um einen Kredit in passender Höhe aufzunehmen. 

Tipp: In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Tragbarkeit einer Immobilie berechnen und welche Kosten in etwa auf Sie zukommen, wenn Sie ein Haus kaufen.

Die folgenden Nebenkosten sind dabei ebenfalls wichtig:

  • Schuldbrief: Um einen Hypothekarkredit aufzunehmen, muss beim Grundbuchamt ein Schuldbrief errichtet werden. Die Gebühren dafür fallen je nach Kanton unterschiedlich hoch aus. Käufer sollten mit 0,1 bis 0,3 Prozent des Kaufpreises rechnen.
  • Handänderungssteuer: Diese Steuer ist zwar nicht in allen Kantonen verbreitet, aber dennoch wichtig zu beachten. In Bern liegt sie bei 1,8 Prozent des Kaufpreises und wird von Käufer und Verkäufer geteilt. In Aargau, Zug und Zürich gibt es keine Handänderungssteuer. 
  • Grundbuchgebühren: In den meisten Kantonen wird die Grundbuchgebühr pauschal berechnet. Sie liegt bei 0,1 bis 0,2 Prozent des Kaufpreises. 
  • Grundstückgewinnsteuer: Verkäufer müssen meist auch Grundstückgewinnsteuer bezahlen. Deren Höhe errechnet sich aus der Dauer des Besitzes, der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis sowie den Vorgaben der jeweiligen Gemeinde. Wertvermehrende Investitionen und Verkaufskosten können von der Steuer abgezogen werden.

Tipp: Mehr zur Grundstückgewinnsteuer lesen Sie in diesem Beitrag.

Sie sehen, dass die Notarkosten beim Hauskauf noch durch einige weitere Kosten ergänzt werden. Ziehen Sie daher rechtzeitig eine Notarkosten Tabelle zur Rate und berücksichtigen Sie auch die Grundbucheintrag-Kosten und weitere Gebühren, um den Gesamtpreis für den Hausverkauf und -kauf zu ermitteln. 

Sie benötigen Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie? Gern unterstützen wir Sie und empfehlen Ihnen auch einen Notar für den Immobilienkauf. 

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