Die wichtigsten Versicherungen für Wohneigentümer im Überblick

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Wichtige Versicherungen für Wohneigentümer – Wer eine eigene Wohnung besitzt oder ein Haus bauen möchte, sollte sich gut absichern. Denn mit dem Immobilienbesitz steigen meist auch die Sorgen. Die Verantwortung für Rohrbrüche, Defekte oder Schäden nach einem Unwetter wird vom Eigentümer getragen. Damit Sie ruhig schlafen können, sollten Sie die passenden Versicherungen abschliessen.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Versicherung für Eigentümer vor. Zudem klären wir auf, welche Versicherungen für den Neu- und Umbau und welche Versicherungen für eine bestehende Liegenschaft sinnvoll sind. Dabei gehen wir auch auf die Besonderheit von Stockwerkeigentum ein.

Denken Sie bei Versicherungen immer an diese Faustregel: Versichern Sie nur das, was Sie im Schadensfall finanziell stark beeinträchtigen würde.

Neubau und Umbau

Eine alte Weisheit besagt «Wo gehobelt wird, da fallen auch Späne» – und dies trifft gerade beim Hausbau sowie beim Umbau von Immobilien sehr gut zu. Sei es ein Funkenschlag, Risse im Erdreich oder eine eingestürzte Wand, auf dem Bau kann so einiges passieren.

Sichern Sie sich daher unbedingt mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ab. Diese ist besonders wichtig. Zudem stellen wir Ihnen hier drei weitere Versicherungen für den Neu- und Umbau vor:

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als Bauherr haften Sie während der gesamten Bauzeit für Unfälle, die auf der Baustelle passieren. Das betrifft auch Nachbarn oder Passanten, die sich verletzen oder deren Habseligkeiten im Rahmen der Baumassnahmen zerstört werden. Sie sind unabhängig von Ihrem Verschulden für die entstandenen Schäden haftbar.

Vor finanziellen Folgen schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese enthält einen passiven Rechtsschutz, da sie unberechtigte oder übersetzte Ansprüche abwehren kann. Zudem sind Risiken für Haftung seitens der Architekten und Handwerker mit abgesichert.

Zwar ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Schweiz nicht vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen dringend, diese Versicherung zu wählen. Sie kostet bei einer Bausumme von 100’000 Franken durchschnittlich zwischen 300 und 400 Franken.

Übrigens: Manchmal ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Informieren Sie sich hier genau über die Deckung und schliessen Sie bei Bedarf zusätzlich eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.

Bauwesenversicherung

Neben der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist auch die Bauwesenversicherung sehr wichtig beim Neubau und Umbau von Immobilien. Diese Versicherung deckt die folgenden Schäden:

  • Sachschäden an der Immobilie
  • Kosten für die Suche nach Ursachen
  • Kosten für die Abfallentsorgung
  • Kosten für die Entfernung giftiger Rückstände im Bode
  • Kosten für Räumung, Bergung, Erdbewegung, Bauabbruch und Wiederaufbau
  • Diebstahl von Objekten, die bereits mit dem Objekt verbunden sind
  • Einbruchdiebstahl

Darüber hinaus schützt diese Versicherung Sie vor Bauverzögerungen, die aufgrund von Streitigkeiten entstehen. Es handelt sich also um eine Art Vollkasko-Versicherung für die Bauphase. Sie können diese Versicherung bei privaten Versicherungsgesellschaften abschliessen.

Die Kosten für die Bauwesenversicherung hängen von Objekt, Lage, Deckung und Versicherungssumme ab. Grundsätzlich ist diese Versicherung nicht sehr teuer. Sie stellt eine gute Investition dar und lohnt sich selbst bei kleineren Umbaumassnahmen.

Tipp

Auch für Architekten, Bauleiter und Handwerker ist die Bauwesenversicherung sinnvoll. Wenn bereits eine derartige Versicherung besteht, ist es möglich, diese gemeinsam mit den Experten abzuschliessen und sich die Kosten zu teilen.


Bauzeitversicherung

Ein Rohbau ist in der Bauphase recht empfindlich, da die Elemente zuschlagen können. Sowohl Feuer als auch extremes Wetter wie Stürme oder Hagel können Schäden anrichten. Beispielsweise kann es vorkommen, dass Aussenmauern bei Wind einstürzen.

Die Bauzeitversicherung hat die Funktion einer Gebäudeversicherung, gilt aber nur während der Bauzeit. Sie ist in den Schweizer Kantonen mit einer kantonalen Gebäudeversicherung obligatorisch. Aber auch dann, wenn sie nicht verpflichtend ist, lohnt sie sich.

In diesen Kantonen ist die Bauzeitversicherung nicht obligatorisch:

  • Genf
  • Tessin
  • Wallis
  • Teile von Appenzell-Innerrhoden

Normalerweise wird die Bauzeitversicherung durch den Bauherrn oder durch den Architekten abgeschlossen. Sprechen Sie rechtzeitig vor Baubeginn mit den Experten, um sicherzugehen, dass die Absicherung vorhanden ist. Denn Sie erhalten nur dann den vollen Versicherungsschutz, wenn das Bauvorhaben vor Arbeitsbeginn gemeldet und die Versicherungsprämie gezahlt ist.

Baugarantieversicherung

Eine Baugarantieversicherung ist nicht verpflichtend. Allerdings schützt sie sowohl den Eigentümer der neuen Immobilie als auch den Unternehmer. Denn allfällige Baumängel während der Garantiezeit sind von dieser Versicherung abgedeckt.

Normalerweise haftet der Unternehmer für Baumängel. Allerdings ist nicht immer klar, wer für den Mangel verantwortlich ist oder wie dieser behoben werden soll. Die Versicherung kommt bei derartigen Auseinandersetzungen zum Einsatz. Sie hilft dabei, die Mängel zu inspizieren und gemeinsam mit den Beteiligten eine Lösung zu finden.

Bei bestehendem Haus und Stockwerkeigentum

Wenn Sie Ihre eigene Immobilie besitzen, gibt es eine Reihe an Versicherungen, die in Frage kommen. Dabei sind die Gebäudeversicherung und die Gebäudehaftpflichtversicherung besonders wichtig. Ob Sie weitere Versicherungen benötigen, hängt von der Umgebung, den Besonderheiten Ihres Kantons sowie Ihren persönlichen Vorlieben ab.

Für Stockwerkeigentümer gilt, dass Sie Teil einer Gemeinschaft sind. Wichtige Versicherungen wie die Gebäudehaftpflicht- und die Gebäudeversicherung bezahlen Sie daher gemeinsam. Auch die Wasserversicherung, die Glasversicherung sowie eine Erdbebenversicherung werden oft gemeinsam abgeschlossen.

Alternativ können Sie die Glasversicherung auch selbst abschliessen. Zudem haben Sie auch als Stockwerkeigentümer die Möglichkeit, weitere Versicherungen individuell zu wählen. Eine private Rechtsschutzversicherung ist besonders empfehlenswert, da es gerade zwischen Vermietern und Mietern immer wieder zu Streitigkeiten kommen kann.

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung ist der essenzielle Schutz für alle Hauseigentümer. Sie sollte nahtlos an die Bauzeitversicherung aus der Bauphase anschliessen. Denn mit dieser Art der Versicherung sind Sie vor Schäden aus Feuer und Elementarereignissen geschützt.

Ausser in den Kantonen Genf, Tessin, Wallis und Appenzell-Innerrhoden (ohne Oberegg) ist die Gebäudeversicherung in der Schweiz ohnehin obligatorisch. Aber auch in den genannten Kantonen ist es sehr empfehlenswert, diese Versicherung abzuschliessen. Denn schliesslich können Feuer, Blitzschlag, Hagel, Hochwasser, Lawinen, Sturmwinde, Schneerutsche, Erdrutsche, Steinschläge und verwandte Ereignisse grosse Schäden anrichten.

In den Kantonen mit Obligatorium läuft die Gebäudeversicherung über eine staatliche Monopolversicherung. In den anderen Kantonen läuft dies über eine private Versicherungsgesellschaft. Dabei gilt die GUSTAVO-Regel: In Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis (Valais) und Obwalden ist die private Versicherung möglich. In Uri, Schwyz und Obwalden ist die private Gebäudeversicherung sogar obligatorisch.

Tipp

Wichtig: Die Gebäudeversicherung kann Sie auf Wunsch zusätzlich vor Glasbruch und Diebstahl schützen. Sie gilt immer für das Gebäude selbst. Bewegliche Objekte wie das Mobiliar sowie der Garten sind nicht mitversichert.


Ergänzungsversicherung

Neben Feuer- und Elementarereignissen gibt es weitere Gefahren für Ihre Immobilie. Dazu gehören zum Beispiel Vandalismus, Insektenschäden sowie Schäden durch Tiere wie Nager, Marder und Wildtiere. Wenn Sie in einer Gegend wohnen, wo derartige Schäden zu befürchten sind, ist eine Ergänzungsversicherung sinnvoll. Diese sichert die Reparatur oder den Wiederaufbau der beschädigten Gebäudeteile.

Gebäudehaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz weit verbreitet. Sie schützt vor Schäden, die versehentlich an einer dritten Person oder deren Eigentum entstehen. Allerdings gilt die Privathaftpflichtversicherung nur dann für Immobilien, wenn es sich um ein von Ihnen bewohntes Einfamilienhaus oder um ein Mehrfamilienhaus mit maximal drei Wohnungen handelt, von der Sie mindestens eine selbst bewohnen.

In allen anderen Fällen benötigen Sie eine gesonderte Gebäudehaftpflichtversicherung. Denn nur dann sind Sie vor Forderungen geschützt, die aus Schäden entstehen, die Ihre Immobile verursacht hat. Dies können zum Beispiel Schäden durch fallende Ziegel sein. Auch, wenn jemand bei Ihnen die Treppe herunterfällt, springt die Gebäudehaftpflichtversicherung ein.

Dann sollten Sie eine separate Gebäudehaftpflichtversicherung abschliessen:

  • Als Teil einer Eigentümergemeinschaft
  • Bei Immobilien mit mehr als drei Wohnungen
  • Bei nicht selbst bewohnten Immobilien
  • Für Fälle, die von der normalen Haftpflichtversicherung nicht gedeckt werden

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist ebenfalls nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert. Im Gegensatz zur Gebäudeversicherung, die alle fixen Bestandteile der Immobilie versichert, geht es hier um bewegliche Gegenstände. Alles, was nicht fest mit der Immobilie verbunden ist, fällt unter die Hausratversicherung.

Diese Versicherung deckt Schäden am Mobiliar, aber auch an Kleidung und anderen Wertgegenständen ab, die durch Feuer, Wasser und Elementarvorkommnisse entstehen. Auch vor Diebstahl und Glasbruch schützt die Hausratversicherung häufig.

Wie immer gilt auch hier, dass Sie gut auf die Details in der Versicherung achten sollten. Die Versicherungsprämie sollte dem Gesamtwert Ihres Hausrats entsprechen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert wichtiger als der aktuelle Wert Ihres Hausrats. Heben Sie dafür Kaufbelege auf, da diese die Anschaffungskosten Ihres Hausrats demonstrieren.

Sowohl für Eigentümer als auch für Mieter ist diese Versicherung sehr sinnvoll. Verhandeln Sie eine geringe Eigenbeteiligung und überlegen Sie, welche Zusatzversicherungen sinnvoll sind. Insbesondere dann, wenn Sie Wertgegenstände und teure Elektronik im Haus haben, ist diese Versicherung sinnvoll. Für wertvolle Kunstgegenstände, für Schmuck und für Bargeld benötigen Sie eine Zusatzversicherung.

Übrigens: In den Kantonen Waadt, Nidwalden, Freiburg und Jura ist die Hausratversicherung im Rahmen einer Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch.

Gebäudeglasversicherung

Eine Glasbruchversicherung ist manchmal Bestandteil der Hausratversicherung. Alternativ kann die Bruchversicherung auch einen Zusatz in der Gebäudeversicherung darstellen. Überprüfen Sie, ob Sie bereits gegen Glasbruch versichert sind. Wenn nicht, können Sie gegen geringen Aufpreis eine Zusatzversicherung abschliessen.

Hier wird zwischen Mobiliarverglasung und Gebäudeverglasung unterschieden. Spiegel und Tischplatten aus Glas gehören dabei zum Mobiliar, während Fenster, Glastüren und Wintergärten die Gebäudeverglasung ausmachen.

Ob sich die Bruchversicherung für Sie lohnt, hängt davon ab, wie viel Glas an und in Ihrer Immobilie vorhanden ist. Überlegen Sie vor dem Abschluss auch, wie hoch das Risiko für einen Bruch ist – fussballspielende Kinder im Garten oder nistende Vögel erhöhen das Risiko.

Übrigens: Im Schadensfall greift stets nur eine Versicherung. Hier wird von Fall zu Fall entschieden. Dokumentieren Sie den Schaden so gut wie möglich und melden Sie ihn sowohl der Hausrat- als auch der Gebäudeversicherung.

Gebäudewasserversicherung

Die Gebäudeversicherung kommt nur für solche Wasserschäden auf, die von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Hochwasser verursacht werden. Für alle anderen Wasserschäden ist eine Gebäudewasserversicherung nötig. Diese schützt Sie vor Schäden aus defekten Wasserleitungen sowie gestautem Abwasser. Auch für Schäden aus einem undichten Dach kommt diese Versicherung auf.

Diese Versicherung ist in der Schweiz nicht verpflichtend. Sie ist vor allem in älteren Gebäuden empfehlenswert, da hier schnell einmal eine Verstopfung der Rohre auftritt. Auch in vielen anderen Fällen lohnt sich diese verhältnismässig günstige Versicherung.

Gebäudetechnikversicherung

Immer mehr Gebäude enthalten sehr viel Technik. Dazu gehört zum Beispiel die Heizung, die Klimaanlage, Waschmaschinen, Küchengeräte, Solaranlagen und Smart-Home-Technologien. Um diese zu schützen, können Sie zusätzlich zur Gebäudeversicherung eine Haustechnik- oder Gebäudetechnikversicherung abschliessen.

Umgebungsversicherung

Sie haben einen Garten, der besonders schön ist und eventuell sogar teure bauliche Elemente enthält? Dann ist auch eine Umgebungsversicherung sinnvoll. Diese deckt Schäden auf dem Grundstück, im Garten sowie auf der Terrasse ab. Dazu gehören Sturmschäden, Schäden durch Wildtiere sowie Schäden an der Umzäunung.

Übrigens: Für Schäden an beweglichen Elementen wie Gartenmöbeln und Pflanzengefässen kommt normalerweise die Hausratversicherung auf.

Bauliche Elemente im Garten sollten Sie hingegen von der Umgebungsversicherung schützen lassen. Dazu könnten auch ein neuer Kinderspielplatz oder ein teures Gartenhäuschen gehören. Sie benötigen diese Versicherung nur dann, wenn Ihr Garten gross, teuer oder besonders anfällig für bestimmte Risiken ist. Für einen kleinen, simplen Vorgarten hingegen ist die Umgebungsversicherung nicht nötig.

Erdbebenversicherung

Obwohl schwere Erdbeben in der Schweiz sehr selten vorkommen, bringen sie ein grosses Potenzial für Zerstörung und Schäden mit sich. Da es sich hier um sehr hohe Kosten handeln kann, ist die Erdbebenversicherung in Gebieten mit einem Risiko sinnvoll. Denn Risse im Mauerwerk, statische Schäden oder aufgeplatzte Leitungen sind in der Gebäudeversicherung oft nicht ausreichend mitversichert.

Die Erdbebenversicherung deckt die folgenden Schäden ab:

  • Sofortmassnahmen und Kosten für die Lebenshaltung
  • Kosten für Experten und Notreparaturen
  • Mietertragsausfälle
  • Wiederherstellungsmassnahmen an der Immobilie
  • Aufräumkosten
  • Erdbewegungskosten

In den Kantonen mit einer obligatorischen Gebäudeversicherung ist die Erdbebenversicherung weniger wichtig. Denn hier greift der «Schweizerische Pool für Erdbebendeckung» mit bis zu zwei Milliarden Franken. Bei grösseren Erdbeben reicht allerdings auch dies nicht aus. Wer in einem Erdbebenrisikogebiet wohnt, sollte daher zusätzlich in eine private Erdbebenversicherung investieren. Dies gilt ganz besonders bei älteren Wohnhäusern.

Rechtsschutzversicherung

Zu guter Letzt ist auch eine Rechtsschutzversicherung eine gute Investition für Wohneigentümer. Vor allem dann, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, sollten Sie sich damit schützen. Die Versicherung deckt die Kosten von juristischen Auseinandersetzungen mit Mietern ab. Dabei können Sie zwischen allgemeinen Rechtsschutzversicherungen und speziellen Vermieter-Rechtsschutzversicherungen wählen.

Fazit: Sichern Sie sich gut ab

Als Wohneigentümer sollten Sie sich gut absichern. Während des Baus und während Umbauarbeiten sind die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Bauwesenversicherung sowie die Bauzeitversicherung besonders wichtig. Einige dieser Kosten können Sie dabei mit den Architekten oder der Baufirma teilen.

Bei fertigen Immobilien ist die Gebäudeversicherung essenziell. Diese ist in der Schweiz ohnehin fast überall Pflicht. Auch auf die Gebäudehaftpflichtversicherung sowie eine Hausratversicherung, die ebenfalls in einigen Kantonen verpflichtend ist, sollten Sie nicht verzichten.

Alle anderen Versicherungen sollten Sie dann abschliessen, wenn ein Risiko besteht oder wenn Sie besonders teure Elemente schützen möchten. Als Stockwerkeigentümer können Sie die Kosten für einige dieser Versicherungen mit den anderen Eigentümern teilen.

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