Nationalrat erleichtert Vorbezug: Wohneigentum mit der 2. Säule finanzieren

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Der Traum vom Eigenheim ist bei vielen Schweizerinnen und Schweizer akut, aber finanziell nur schwer zu bewältigen. Denn Banken verlangen meist 20 Prozent Eigenkapital, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen möchten. Früher war es möglich, Vorbezüge aus der Rentenvorsorge, also aus Säule 2 und Säule 3a, zu entnehmen. Seit 2013 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht dies jedoch erschwert, um den Immobilienmarkt zu stabilisieren. Seitdem müssen Kaufende mindestens die Hälfte der Eigenmittel selbst aufbringen.

Ein aktueller Beschluss des Nationalrats aus dem März 2022 möchte den Erwerb von Wohneigentum nun wieder erleichtern, indem künftig das gesamte persönliche Guthaben der Pensionskasse für den Hauskauf genutzt werden kann. 

Hier lesen Sie, was es mit dem Beschluss auf sich hat, was Kritiker dazu sagen und was es allgemein mit der Wohneigentumsfinanzierung aus Vorsorgegeldern auf sich hat. Dabei gehen wir auch auf die finanziellen Folgen eines Vorbezugs der Pensionskasse für den Kauf von Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern und Wohnungen ein und empfehlen Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.

Der Nationalrat hat beschlossen: Pensionskassen-Guthaben darf für den Kauf von Immobilieneigentum genutzt werden

Mit einer knappen Mehrheit hat der Schweizer Nationalrat am 15. März 2022 beschlossen, dass es künftig wieder möglich sein soll, das Pensionskassen-Guthaben für den Kauf von Eigentumswohnungen und Häusern zu leeren. Bis 2012 war dies bereits möglich, aber seitdem konnten Hauskaufende nur noch maximal der Hälfte des für den Immobilienkauf nötigen Geldes aus der Pensionskasse nehmen. 

Angesichts der hohen Immobilienpreise war die Forderung, den Hauskauf zu erleichtern, in den letzten Jahren immer lauter geworden. Zugleich ist die Angst vor einer Finanzkrise gesunken, was sich in der Bereitschaft vieler Kaufenden zeigt, ihre Pensionskasse auszahlen zu lassen. 

Der Nationalrat stimmte der Forderung mit 10 Stimmen Mehrheit zu. Dies wurde mit gemischten Gefühlen angenommen, denn trotz Nutzung der Vorsorgegelder ist der Immobilienkauf in der Schweiz sehr teuer und bringt viele Kaufende in finanzielle Not. Sollten die Hypothekarzinsen nach der aktuellen Tiefstandphase weiter steigen, drohen viele unfreiwillige Hausverkäufe. 

Was befürchten die Beschlussgegner?

Die Kritik am Beschluss des Nationalrats besteht darin, dass Kaufende von Eigentumswohnungen oder Häusern ohne ihre Vorsorgegelder bei finanziellen Krisen, Arbeitslosigkeit oder steigenden Zinsen keine Rücklagen mehr haben. Sie könnten schlimmstenfalls ohne Haus und ohne Vorsorgegelder dastehen und im Alter vom Staat abhängig sein. Auf der anderen Seite argumentieren SVP, FDP und Grünliberale, dass es sich bei den Geldern aus Säule 2 und Säule 3a um persönliches Eigentum handele, über das jeder selbst bestimmen sollte. 

Die Grünen, die SP und die Mitte möchten die Regeln für Pensionskassen-Gelder so lassen, wie sie derzeit sind. Es besteht sogar die Vermutung, dass die Animation zum Kauf teurer Wohnungen in der Schweiz dient und steigende Preise rechtfertigen könnte. 

Allerdings muss der Beschluss zur Nutzung der 2. Säule noch einige Hürden überspringen, bevor er gelten könnte. Zunächst muss der Ständerat zustimmen. Dann kommt das Anliegen zum Bundesrat, der einen Gesetzesvorschlag ausarbeitet, der von beiden Parlamentskammern angepasst wird. Entsprechend wird es noch mehrere Jahre dauern, bis die 2. Säule wieder komplett für den Hauskauf Kredit genutzt werden kann – wenn es überhaupt so weit kommt.

Welche Möglichkeiten für Wohneigentum mit Vorsorgegeldern?

Für den Wohnungs- oder Hauskauf in der Schweiz sind immer mindestens 20 Prozent Eigenkapital nötig. Dabei handelt es sich um hohe Summen, die viele Kaufwillige nicht aufbringen können. Daher ist es erlaubt, die Hälfte des Eigenkapitals aus der Säule 2 zu entnehmen, indem die Pensionskasse ausgezahlt wird. Die andere Hälfte, das sogenannte «harte Eigenkapital», kann aus Ersparnissen sowie aus Entnahmen der Säule 3a bestehen.

Die folgenden beiden Möglichkeiten kommen in Frage, um ein Haus oder Eigentumswohnung in der Schweiz mithilfe der Pensionskasse zu kaufen: 

  • Hauskauf mit Säule 2: Die Säule 2 enthält beruflich angesparte Pensionsgelder, die zum Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum sowie zur Amortisation einer Hypothek eingesetzt werden dürfen. Der Minimalbetrag für einen Vorbezug liegt bei 20’000 Franken. Vorbezüge sind nur alle fünf Jahre erlaubt und unterliegen ab einem Alter von 50 Jahren gewissen Restriktionen. Sie müssen versteuert werden.

  • Hauskauf mit Säule 3: In der Säule 3a wird privates Vorsorgekapital angespart. Dieses Kapital darf entweder vorbezogen oder verpfändet werden, um eine Immobilie zu erwerben. Für diesen Bezug fallen je nach Kanton unterschiedlich hohe Steuern an. Anders als bei der Säule 2 zählen die Vermögenswerte aus der Säule 3a zu den harten Eigenmitteln und somit zu den 10 Prozent, die für den Kauf einer Eigentumswohnung oder anderen Liegenschaft selbst erbracht werden müssen. 

Bei beiden Säulen haben Sie die Wahl, ob Sie die Pensionskasse auszahlen oder verpfänden möchten. Die Verpfändung dient Kreditinstituten als Sicherheit und kann dabei helfen, eine Hypothek zu besseren Bedingungen zu erhalten. Sie lässt ausserdem weiterhin einen steuerbegünstigten Beitrag zur Pensionskasse zu. 


Tipp: Nutzen Sie immer einen Tragbarkeitsrechner, um herauszufinden, ob die gewählte Hypothek tragbar ist. In diesem Beitrag lesen Sie mehr über die Tragbarkeit von Immobilien.

Was sind die finanziellen Folgen eines Vorbezugs von Vorsorgegeldern?

Der Vorbezug von Vorsorgegeldern bedeutet, dass sich das Altersguthaben von Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern reduziert. Wenn Sie Ihren Vorbezug nicht zurückzahlen, sinkt also Ihre Altersrente. Zudem ist es denkbar, dass im Falle von Invalidität oder Tod tiefere Versicherungsleistungen gewährt werden, was wiederum finanzielle Schwierigkeiten auslöst.

Gut zu wissen: Die Leistungsreduktion im Rahmen des Vorbezugs lässt sich mit einer Versicherung kompensieren. Lassen Sie sich dazu am besten professionell beraten. 

Darüber hinaus kann die Auszahlung von Geldern aus der Pensionskasse zu einer höheren Steuerlast führen. Denn die Gelder aus der 2. Säule sind von Einkommens- und Vermögenssteuer befreit. Wenn Sie diese vorbeziehen, erhöht sich Ihr zu versteuerndes Vermögen in der Steuererklärung. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse, die Steuerersparnisse ermöglichen, dürfen erst dann wieder erfolgen, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt wurden. 

Insbesondere bei einem Alter ab 50 sollten Sie daher überlegen, die Gelder aus Ihrer Pensionskasse zu verpfänden, statt die Pensionskasse auszahlen zu lassen. Die Verpfändung bringt Steuerersparnisse mit sich und Sie haben weiterhin vollen Anspruch auf die Säule 2. Zwar ist die Hypothek dabei grösser und die Zinslast höher als beim Zinsbezug, aber die liquiden Mittel sowie der Schutz der Rente sind dies eventuell wert.

Welche Säule eignet sich besser für den Vorbezug einer Vorsorgeleistung?

Generell gilt, dass Vorbezüge aus der Pensionskasse mit Vorsicht zu geniessen sind, da sie sich auf die spätere Rente auswirken können. Insbesondere, wenn Sie den vorab bezogenen Betrag nicht bis zur Pensionierung zurückzahlen, sollten Sie mit finanziellen Einbussen rechnen. Ausserdem bedeutet jeder Vorbezug, dass Sie Flexibilität für die Nutzung der Pensionskasse verlieren.  

Sie haben die Möglichkeit, sowohl die 2. Säule als auch die Säule 3a für den Immobilienkauf zu nutzen. Die Frage, ob dies ratsam ist, hängt von der persönlichen Finanzsituation ab. In vielen Fällen ist insbesondere die Säule 3a sinnvoll, da sie das harte Eigenkapital erhöht, ohne die berufliche Altersvorsorge zu beeinflussen. Zwar hat der Bezug steuerliche Folgen, muss aber nicht wie bei der 2. Säule zurückgezahlt werden. 

Noch ein Grund für die Nutzung der Säule 3a beim Hauskauf besteht darin, dass die einbezahlten Gelder eine indirekte Amortisation der Hypothekarschuld darstellen können. Ihr angespartes Vermögen gehört weiterhin Ihnen und kann auf Wunsch auch in Fondslösungen investiert werden, dient aber zugleich als Sicherheit. Aber: Sie können in der Säule 3a keine nachträglichen Rückzahlungen leisten, sondern müssen beim jährlichen Maximalbetrag bleiben. 

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich zur Nutzung der Vorsorgegelder für den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses professionell beraten. Grundsätzlich ist die Säule 3a der Säule 2 vorzuziehen. Die Verpfändung ist eine sicherere Option als der Vorbezug.

Welche Immobilien können nicht mit der 2. Säule finanziert werden?

Beachten Sie auch, dass die Nutzung von Vorsorgegeldern für den Immobilienkauf an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Sie müssen eine selbstgenutzte Immobilie erwerben, die Sie selbst als Hauptwohnsitz nutzen. Ferienhäuser können Sie mit Mitteln aus Säule 2 nicht finanzieren. 

Dafür ist das Geld aus der Pensionskasse aber auch für andere Zwecke als das Finanzieren des Eigenheims nutzbar, etwa für Renovationen und die Amortisation von Hypotheken. In beiden Fällen gilt, dass es sich um eigenen Wohnraum handeln muss. Der Erwerb von Anteilsscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft mit Mitteln aus Säule 2 oder Säule 3a ist erlaubt. 

Hier sehen Sie die Bedingungen für einen Vorbezug der Gelder aus Säule 2 noch einmal in der Übersicht: 

  • Höhe des Vorbezugs muss mindestens 20’000 Franken betragen
  • Vorbezug darf nur alle fünf Jahre wiederholt werden
  • Vorbezug ist bis zu drei Jahren vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen möglich
  • Verheiratete benötigen eine schriftliche Zustimmung des Ehepartners
  • Vorbezug darf nur für ein Wohnobjekt auf einmal genutzt werden
  • Das vorbezogene Kapital ist steuerpflichtig und Steuern müssen durch eigene Mittel bezahlt werden

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