3 Tipps für eine gute Nachbarschaft

Nachbar klingelt an Türklingel.
* Dies ist eine digitale Stimme. Einige Texte werden möglicherweise nicht perfekt ausgesprochen.

Ein Hoch auf gute Nachbarschaft. Ob über Gartenzäune hinweg oder im Treppenhaus –  wer ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn pflegt, der wohnt glücklicher. Dabei geht es nicht nur um den entgegenkommenden Nachbarschaftsdienst bei der Paketentgegennahme oder dem Blumengiessen, sondern auch um ein freundschaftliches Miteinander. Das enge Zusammenleben birgt jedoch auch oft Anlass für Konflikte, etwa in Bezug auf Lärm oder Unordnung im Treppenhaus. 

Egal, ob Eigenheimbesitzer oder Mieter – es gibt einige Fettnäpfchen, die es im Umgang mit den Nachbarn zu umgehen gilt und mehrere gute Tipps, wie sich eine gute Nachbarschaft planen lässt. 

So gut kennen Schweizer ihre Nachbarn

Eine repräsentative Studie von homegate.ch aus dem Jahr 2020 zeigt, dass 85 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer die Anwohner in der näheren Umgebung mit Namen kennen. Und jeder fünfte Nachbar ist neugierig und hat die Personen aus der Nachbarschaft schon einmal auf Social Media oder im Internet nachgeschaut. Dabei ist Facebook der beliebteste Kanal. Auch Instagram und LinkedIn sind eine Informationsquelle. Vor allem ältere Personen und Mehrpersonenhaushalte zeigen laut homegate.ch Interesse an ihren Mitmenschen.

Die Studie hat ergeben, dass ältere Personen neugieriger sind als jüngere Personen. Menschen zwischen 35 und 54 Jahren sowie ab 55 Jahren interessieren sich für enge Nachbarn. Das liegt unter anderem daran, dass Nachbarskinder gemeinsam spielen, weshalb die gute Nachbarschaft wichtig ist. Etwas ältere Anwohner kennen ihre Nachbarn tendenziell eher mit Namen, wobei Frauen im Vergleich zu Männern neugieriger sind. 

Auf der anderen Seite leben laut homegate.ch etwa 24 Prozent der allein wohnenden Menschen zurückgezogen. Sie sind der Ansicht, dass das Leben der Nachbarn nicht ihre Sache ist. Dennoch zeigt die Studie, dass die meisten Menschen wissen, ob die Nachbarn Kinder haben, ob und welche Haustiere sie haben, ob sie in einer Partnerschaft leben und welchen Beruf sie ausüben. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Schweizer ihre Nachbarn insgesamt recht gut kennen – zumindest oberflächlich. 

Die typischen Herausforderungen mit der Nachbarschaft

Durch das enge Zusammenleben mit Nachbarn ist es meist unvermeidlich, dass Konflikte auftreten. Laut einer Umfrage von homegate.ch sind die Schweizer vor allem dann genervt, wenn ihre Nachbarn Lärm machen, die Waschküche zu ungünstigen Zeiten benutzen, Dreck hinterlassen oder Haustiere halten. 

Oft ist die Nachbarschaft nicht so romantisch, wie sie in Filmen oder Büchern dargestellt wird. Freundschaft ist nicht die Regel, aber wenn sich enge Nachbarn mit Respekt und Anstand behandeln, ist schon viel gewonnen. Lesen Sie daher zunächst die Hausordnung, um sich mit den Grundregeln des Zusammenlebens in der neuen Wohnung vertraut zu machen. 

Tipp: Mehr über den häufigen Streitpunkt Treppenhaus lesen Sie hier. 

Bevor Sie sich über Faktoren wie Lärm, falsch geparkte Fahrzeuge, nicht eingehaltene Pflichten, Haustiere, die Nachtruhe der Schweiz oder die Pflanzen am Gartenzaun beschweren, sollten Sie zunächst einmal mit den Nachbarn reden. Bitten Sie höflich und freundlich um Rücksichtnahme. Idealerweise ist das bereits genug. Den Vermieter oder gar die Polizei können Sie danach immer noch rufen, aber derartige Massnahmen wirken sich oft negativ auf das Verhältnis mit den Nachbarn aus. 

Nutzen Sie auch Möglichkeiten wie einen freundlichen Zettel an der Tür oder am Auto, die Aufteilung von Pflichten bei der Hausversammlung sowie die Berufung auf die Hausordnung.

Doch wie gelingt es, aktiv für eine gute Nachbarschaft zu sorgen? In den folgenden 3 Tipps erfahren Sie mehr: 

Tipp 1: Gute Nachbarschaft beginnt mit dem Einzug

Um eine gute Nachbarschaft zu gewährleisten, ist der erste Kontakt besonders wichtig. Schon beim Einzug sollten Sie daher darauf achten, sich mit den Nachbarn gut zu stellen. Der erste Kontakt entsteht ganz einfach durch eine Ansprache.

Wie in allen Bereichen des Lebens gilt auch beim Umzug: Der erste Eindruck zählt. Wer sich von Anfang an gut mit den Nachbarn stellt, hat es später leichter.

Die Hürde des Erstkontaktes ist zwar hoch, aber es lohnt sich, frühzeitig Kontakt zu den Nachbarn aufzunehmen. In der Schweiz ist es üblich, sich als Neuankömmling proaktiv vorzustellen. Überlegen Sie dafür, eine oder mehrere dieser Aktivitäten zu nutzen:

  • Briefkasten-Info: Gerade in kleineren Orten ist es üblich, einen Infozettel in die Briefkästen der neuen Nachbarn zu werfen, und zwar schon vor dem Umzug. Stellen Sie sich und Ihre Mitbewohner darin vor, fügen Sie ein nettes Foto hinzu und bitten Sie eventuell darum, am Umzugstag einen Parkplatz freizuhalten. Informieren Sie die Nachbarn am besten direkt über möglichen Lärm und Schmutz am Einzugstag – den Sie selbstverständlich nach dem Einzug beseitigen werden.  
  • Persönliche Vorstellung: Das persönliche Vorstellen bei den Nachbarn gehört zum guten Ton. In grösseren Häusern können Sie sich auf die eigene Etage mit den direkten Nachbarn konzentrieren. Ein kurzes Gespräch ist hier bereits ausreichend und legt eine wichtige Grundlage. Kleine Aufmerksamkeiten sind ein nettes Extra, aber kein Muss.
  • Einweihungsparty: Zusätzlich zur persönlichen Vorstellung, aber auch alternativ, ist eine Einweihungsparty möglich. Sobald die Küche funktioniert und Sie Platz zum Stehen und Sitzen anbieten können, laden Sie die neuen Nachbarn durch eine Einladung im Briefkasten oder durch einen Aushang im Treppenhaus ein. Ein Apéro mit Fingerfood ist völlig ausreichend.

Fragen Sie die neuen Nachbarn nach wichtigen Tipps zum gemeinsamen Wohnumfeld, etwa zu den besten Einkaufsmöglichkeiten, schönen Grünflächen, Aktivitäten der Hausgemeinschaft oder empfehlenswerten Restaurants. So entstehen schnell interessante Gespräche mit hohem Wert für den Alltag. 

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Tipp 2: Rücksichtnahme ist das A und O

Ein guter Nachbar ist vor allem eines: rücksichtsvoll. Bemühen Sie sich daher von Anfang an, ein respektvoller Nachbar zu sein. Verzichten Sie auf laute Geräusche und halten Sie sich an die Ruhezeiten, die in der Hausordnung näher beschrieben sein sollten. Besonders wichtig ist die Nachtruhe der Schweiz, die sich in der Regel aus der jeweiligen kommunalen Polizeiverordnung ergibt. Nacht gilt die Zeit von 20 oder 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr morgens als Ruhezeit. Werktags gibt es zwischen 12 und 13 Uhr noch die Mittagsruhe.

Laute Gespräche wie Telefonate oder Streits sind ein häufiger Nachbar-Konfliktpunkt. Halten Sie sich an die Zimmerlautstärke und vermeiden Sie es, zur Nachtzeit laut zu werden. Sollten Sie doch einmal eine Party planen, ist es nett, die Nachbarn vorzuwarnen oder am besten mit einzuladen. 

Den Lärm, den Kinder machen, dürfen Nachbarn natürlich nicht verbieten, sondern müssen ihn tolerieren, solange er sich im normalen Rahmen bewegt. Ob und bis wann sich Kinderlärm «im normalen Rahmen» bewegt, ist nicht klar definiert. Gerichtsentscheide zur Zumutbarkeit vom dem Geschrei wurde bisher je nach Fall individuell geklärt. Als Familie mit kleinen Kindern ist es sinnvoll, in eine familiär geprägte Umgebung zu ziehen, da Sie hier eher auf das Verständnis von Nachbarn bauen können – ausserdem finden Sie viel eher gleichgesinnte Eltern und Spielgesellen für die Kinder.

In Wohnquartieren gilt Kinderlärm als ortsüblich und muss in gewissem Masse auch während der Ruhezeit hingenommen werden. Eine Klage gegen Eltern der Kinder wegen übermässiger Immissionen hat wenig Aussicht auf Erfolg, im Notfall kann aber die Polizei schlichten.

Grillieren ist ein weiterer wichtiger Punkt für eine gute Nachbarschaft. Denn Immissionen wie starke Gerüche sind ungern gesehen und teils sogar verboten. Dringen beispielsweise täglich Rauchschwaden von Ihrem Grillplatz zum Nachbarn herüber, liegt eine übermässige Immission vor. In diesem Fall ist eine Beschwerde absolut zulässig, wobei sich in jedem Fall eine Schlichtung auf Basis von Toleranz und gesundem Menschenverstand empfiehlt. Solange das Grillieren im Garten oder auf dem Balkon laut Mietvertrag nicht verboten ist, steht der Grillparty zu den erlaubten Zeiten nichts im Wege.

Tipp: Ein Blick in die Hausordnung lohnt, denn es kann durchaus sein, dass Holzkohlegrills auf dem Balkon nicht verwendet werden dürfen. In diesem Fall wären nur Gas- oder Elektrogrills erlaubt.

Wenn Sie Haustiere haben, sollten Sie ebenfalls darauf achten, Lärm und Gestank zu vermeiden. Die Entsorgung von Katzenstreu sollte stets in den korrekten Müllcontainer erfolgen. Die offizielle Empfehlung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) lautet, diese «primär aus Gründen der Hygiene» mit dem Hauskehricht und nicht dem Kompost wegzuschmeissen. Einstreu von Pflanzenfressern wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Hamstern kann hingegen problemlos mit der Grünabfuhr entsorgt werden. Auch hier hilft es, den direkten Kontakt zu suchen: Stellen Sie Ihre Haustiere den Nachbarn vor und entschuldigen Sie sich im Voraus dafür, dass der Hund manchmal kläfft. Mit etwas Glück sind die Nachbarn verständnisvoll oder bieten sogar an, auch einmal auf die Tiere aufzupassen.

Tipp: In der Schweiz leben eine halbe Million Hunde und Katzen als Haustiere. Die Haustierhaltung ist grundsätzlich jedermann gestattet, allerdings können Vermieter die Haltung von Hunden verbieten. Die Haltung von Kleintieren wie Meerschweinchen oder Hamstern darf hingegen nicht verboten werden.

Falls Ihre Liegenschaft einen Garten hat, sollten Sie sich mit den kantonalen Gesetzen und Vorschriften vertraut machen. Denn je nach Kanton gelten unterschiedliche Regeln für Grenzabständen oder Höhenvorschriften. Halten Sie die vorgeschriebenen Abstände bei der Bepflanzung ein und versuchen Sie, gemeinsame Lösungen für Themen wie Schatten, Fallobst, Laub, Sichtschutz zum Nachbarn und Bewässerung zu finden. 

Tipp: In der Linksammlung von «Pflanzen im Nachbarrecht», finden Sie die entsprechenden kantonalen Bestimmungen mit wenigen Klicks.

Tipp 3: Gute Nachbarschaft aktiv fördern

Wer den Respekt und die Rücksichtnahme seiner Nachbarn schätzen oder fördern möchte, sollte aktiv daran arbeiten. Denn wie jede Beziehung erfordert auch eine gute Nachbarschaft ein wenig Arbeit. Gerade in engen Wohnverhältnissen wie Mehrfamilienhäusern oder Wohnblöcken ist es wichtig, die Nachbarschaft zu stärken, da man sich ohnehin nicht aus dem Weg gehen kann. 

Neben einer Begrüssung oder einem kleinen Geschenk zum Einzug und der Einhaltung der Ruhezeitvorschriften gibt es weitere Aktivitäten, mit denen Sie ein gutes Zusammenleben fördern können. Überlegen Sie zum Beispiel, jedes Jahr im Sommer ein Grillfest zu veranstalten. Denn nur wenige andere Dinge schweissen so sehr zusammen, wie Essen und Feiern in Gemeinschaft.

Verschiedene Studien zeigen, dass das Essen in Gemeinschaft den Zusammenhalt stärkt, glücklicher macht und das Wohlbefinden begünstigen. Gute Gründe, um das nachbarschaftliche Verhältnis mit einem Nachbarschaftsfest zu fördern.

Viele Nachbarn haben bereits einen Nachbarschaftsverein oder eine etablierte Nachbarschaftshilfe. Erkundigen Sie sich nach derartigen Angeboten in Ihrer Nachbarschaft und werden Sie Mitglied in den entsprechenden Vereinen, Facebook-Gruppen oder auch Apps. Sollte es noch keine nachbarschaftliche Vereinigung geben, könnten Sie überlegen, diese ins Leben zu rufen. 

Es lohnt sich, gute Nachbarschaft weiter auszuweiten. Betreiben Sie «Beziehungspflege», behandeln Sie alle Nachbarn mit Respekt und Anstand, bieten Sie Ihre Hilfe an und zeigen Sie, dass Sie kompromissbereit sind. Mit etwas Geschick, Empathie und einer Prise Glück steht einer angenehmen Nachbarschaft in der neuen Wohnung dann nichts mehr im Wege. 

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