Haus oder Wohnung vermieten: 7 Tipps zur erfolgreichen Umsetzung

* Dies ist eine digitale Stimme. Einige Texte werden möglicherweise nicht perfekt ausgesprochen.

Die richtige Vermietung Ihrer Immobilie in der Schweiz ist die Grundlage für den Start eines guten Mietverhältnisses. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie bei der Vermietung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung hierzulande ohne Makler besonders achten sollten.

Tipp 1: Mietobjekt vorbereiten und Mietzins festlegen

Bevor Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus in der Schweiz vermieten, sollten Sie gewisse kleinere Renovationen vornehmen, damit die neuen Mieter das Wohnen in Ihrer Immobilie geniessen können: das Eigenheim neu streichen, den Boden abschleifen, den Garten auf Vordermann bringen oder auch gewisse Geräte ersetzen. Allesamt führen diese kleinen Arbeiten zu einem Mehrwert der Immobilie, aber auch zu einer schnelleren Vermietung. Nebst den kleinen Kosmetik-Arbeiten sollten Sie auch hochwertige Bilder der Immobilie machen, um diese im bestmöglichen Licht präsentieren zu können – der erste Eindruck zählt! Durch gute Präsentation können Sie auch die Idee des schönen Wohnens verkaufen und potenzielle Mieter anlocken.

Bevor Sie Ihr Objekt vermieten – sei es ein Einfamilienhaus oder ein Appartement o.ä. – sollten Sie berechnen, welche Bruttomonatsmiete Sie erhalten können. Am besten machen Sie hierzu mit der Hilfe von comparis.ch eine Konkurrenzanalyse mit den Häusern in der Umgebung. Sie können natürlich auch den Mietpreis ihres Hauses oder ihrer Wohnung kostenlos über Properti ermitteln lassen.

Tipp 2: Haus oder Wohnung vermieten durch optimale Präsentation

Nebst den hochwertigen Aufnahmen ist es wichtig, die Immobilie optimal zu präsentieren. Dies erreicht man einerseits durch einen frischen und knackigen Text aber auch indem man die Immobilie auf sämtlichen Online- sowie Offline-Kanälen inseriert und so mit dem individuellen Marketing-Paket die bestmögliche Resonanz erzielt. Es ist sicherlich von Vorteil, die Immobilie auf sämtlichen Vermietungs-Immobilienportalen aber auch Social Media zu inserieren. Auf Portalen könnte man mit Bulletpoints arbeiten, welche Höhepunkte der Immobilie vereinfacht veranschaulicht. Bulletpoints für ein Haus wären Punkte wie: geräumiges und helles Einfamilienhaus, grosser, isolierter Garten, optimale Lage, modern möbliertes Einfamilienhaus und renoviert im Jahr 2020. Vergleichen Sie zudem Ihr Inserat mit den neusten Angeboten, so bemerken Sie aktuelle Trends und können Ihr Inserat dementsprechend anpassen und den richtigen Mieter finden. 

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Tipp 3: Besichtigung richtig durchführen

Sie haben Interessenten, die gerne zur Miete wohnen würden? Als zukünftiger Vermieter ist es wichtig, dass Sie stets einige Minuten vor dem Rundgang vor Ort sind und kurz überprüfen, ob die Immobilie noch “intakt” ist – nur so können Sie schönes Wohnen und einfaches Vermieten garantieren. Lüften Sie kurz die Wohnung durch, öffnen Sie sämtliche Vorhänge und versichern Sie sich, dass sämtliche Storen oben sind, damit die Wohnung oder das Haus durch die Helligkeit überzeugt. Ist die Besichtigung überzeugend, kann es die vorgegebene Miete rechtfertigen und sie als Vermieter können ebenfalls Punkte sammeln.

 

Tipp 4: Bonität und Referenzen des Mieters überprüfen

Bevor Sie Ihr Haus oder Ihr Appartement vermieten, sollten Sie sichergehen, dass der Bewerber nicht verschuldet ist und keine Betreibungen hat. Hierfür ist es gerechtfertigt, einen aktuellen Betreibungsregisterauszug zu verlangen. Versichern Sie sich, dass man Ihnen den originalen und aktuellen Auszug vorlegt. Sollte Ihr Bewerber aus Deutschland kommen, ist ein Schufa-Nachweis äquivalent. Ihr Bewerber sollte einen positiven Nachweis vorzeigen zu können – sie wollen ja sehen, dass er regelmässig und pünktlich die Miete für Ihr Haus garantieren kann. 

Damit Sie Probleme wie Mietnomaden vermeiden, empfehlen wir Ihnen zudem, den Mieter während des Rundgangs gut kennenzulernen. Anhand Ihres Bauchgefühls können Sie so feststellen, ob es sich um eine seriöse Person handelt oder nicht. Lassen Sie sich alle wichtigen Dokumente schriftlich geben, wie etwa den Personalausweis oder eine Kopie des Passes. Eine ausgefüllte Mietanmeldung mit den persönlichen Daten, Daten des Vorvermieters, Lohnangaben und Kontaktdaten des Arbeitgebers empfiehlt sich. Überprüfen Sie die Referenzen sorgfältig. 

 

Tipp 5: Schriftlichen Mietvertrag vereinbaren

Besonders wichtig ist der Mietvertrag, denn so sichern Sie sich als Vermieter ab. Zwar ist es keine Pflicht, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschliessen, aber wir möchten Ihnen dringend dazu raten – es kann sich nur lohnen. Mithilfe Ihres Maklers oder eines Anwalts können Sie einen wasserdichten Mietvertrag entwickeln, der Sie als Vermieter schützt. Eine Alternative wäre der Hauseigentümerverband Schweiz.

Achten Sie darauf, dass der Mietvertrag die folgenden Vertragspunkte enthält:

  • Angaben zum Mietgegenstand inklusive Nebengebäude, vorhandener Möbel und Angabe der Adresse
  • Genaue Nennung der monatlichen Miete inklusive aller Nebenkosten (z.B. Heizkosten, Abnutzung Möbel bei einem möblierten Haus, Unterhalt des Gartens etc.) sowie Angaben zur Zahlungsmodalität (Kontoverbindung)
  • Ausdrückliche Vereinbarung dazu, welche Nebenkosten vom Mieter übernommen werden
  • Mietdauer (befristeter Mietvertrag) oder unbefristeter Mietvertrag mit Angaben zur Kündigung
  • Höhe und Zahlungszeitpunkt der Mietkaution (diese darf maximal drei Mietzinsen entsprechen)

Kleiner Hinweis: Unsere Immobilienexperten beraten Sie nicht nur bei der Suche nach den passenden Mietern, sondern unterstützen Sie in allen Fragen rund um den Mietvertrag!

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Tipp 6: Vorsicht bei der Wohnungsübergabe

Haben Sie als Vermieter den passenden Kandidaten zum richtigen Mietpreis gefunden, ist es nun soweit: Sobald beide Parteien den Mietvertrag unterschrieben haben und ein Datum für den Einzug feststeht, kann das Mietverhältnis beginnen. Legen Sie besonderen Wert auf die Wohnung- oder Hausübergabe. Die Wohnung oder das Haus muss dem vertraglich festgelegten Zustand entsprechen. Notieren Sie sich eventuelle Mängel und machen Sie auch den Mieter darauf aufmerksam. So wissen Sie bei einem späteren Auszug, welche Mängel bereits vorhanden waren und welche der Mieter verursacht hat. Für letztere muss dieser haften.

Wichtig: Führen Sie ein ausführliches Übergabeprotokoll und machen Sie Fotos und Videos von den Mängeln.

Die Schlüsselübergabe erfolgt meist zeitgleich mit der Wohnungs- oder Hausübergabe. Auch hierfür brauchen Sie ein Protokoll, in dem genau festgehalten ist, welche und wie viele Schlüssel der Mieter erhält. Diese muss er später alle wieder zurückgeben. Sobald Sie die Schlüssel übergeben haben, kann der Mieter offiziell einziehen. Sehen Sie aus Sicherheitsgründen davon ab, die Schlüssel schon vor Unterschrift des Mietvertrags zu übergeben.

Jetzt Checkliste zum Wohnungsübergabeprotokoll downloaden.

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Tipp 7: Vermieterpflichten kennen

Während des Mietverhältnisses haben Sie als Vermieter einige Pflichten. Hier ist zunächst die Mietkaution zu nennen, die der Mieter für Sie als Mietsicherheit einzahlt. Diese wird genutzt im Falle, dass die Miete nicht pünktlich eingezahlt wird. Diese muss auf ein separates Kautionskonto eingezahlt und verzinst angelegt werden. Die Kombination von Privatvermögen und Mietkaution ist nicht erlaubt. Die Rückzahlung der Mietkaution durch den Vermieter erfolgt bei Beendigung des Mietverhältnisses, da Sie dann keine Mietsicherheit mehr benötigen. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bei Auszug des Mieters auch einen Teil oder die ganze Kaution einbehalten, um Reparaturkosten oder fehlende Mietzahlungen zu begleichen.

Wenn Sie etwas vermieten, ist es zudem Ihre Pflicht, eine jährliche Abrechnung über die Nebenkosten zu stellen. Zwar sind diese bereits in der Bruttomiete enthalten, aber oft gibt es abweichende Ausgaben. In der jährlichen Abrechnung stellen Sie fest, ob die Vorauszahlungen oder Akontozahlungen des Mieters mit den tatsächlichen Ausgaben übereinstimmen. Häufig muss dieser eine Nachzahlung leisten oder erhält eine Rückzahlung. Denken Sie daran, die Nebenkostenabrechnung alle 12 Monate zu senden.

Wichtig: Achten Sie darauf, ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis mit dem Mieter zu etablieren, um Probleme und Missverständnisse zu vermeiden.

Empfehlung: Besonders bei Pflichten wie der jährlichen Nebenkostenabrechnung können professionelle Immobilienbewirtschaftler mit Rat und Tat betreffend Vermietung zur Seite stehen. Auch unsere Immobilienexperten unterstützen Sie in allen Belangen für ein rundum sorgloses Vermieten.


Vermieten ist nicht immer einfach, vor allem zu Beginn stehen viele Dinge an. Mit diesen 7 Tipps sollte aber der richtigen Vermietung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in der Schweiz nichts mehr im Wege stehen!


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